Die Erzeugung von Wein ist in Österreich im Weingesetz geregelt. Die tragenden Säulen des Österreichischen Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkung, die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle. In Österreich gilt für Qualitäts- und Prädikatsweine eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 kg Trauben. Die staatliche Prüfnummer am Etikett dokumentiert das Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.

DIE QUALITÄTSSTUFEN

Für die Einreihung in die verschiedenen Kategorien ist der natürliche Zuckergehalt des Mostes entscheidend. Ausgedrückt wird dieser in Grad der Klosterneuburger MostWaage (KMW).

Qualitätswein
· Mostgewicht mind. 15° KMW
· Traubenmaterial nur aus einem Weinbaugebiet
· ausschließlich Qualitätsrebsorten
· Wein muss eine der Bezeichnung entsprechende und typische Eigenart aufweisen
· Alkoholgehalt mind. 9 % vol.
· Staatliche Prüfnummer
· Hinweis auf örtliche Herkunft am Etikett

Kabinettwein
· Mostgewicht mind. 17° KMW
· Keine Aufbesserung
· Gesamtalkohol höchstens 13 % vol.

Spätlese
· Mostgewicht mind. 19° KMW
· Wein aus Trauben, die im vollreifen Zustand geerntet werden

Auslese
· Mostgewicht mind. 21° KMW
· Wein aus sorgfältig ausgelesenen Trauben

Beerenauslese
· Mostgewicht mind. 25° KMW
· Wien aus überreifen und edelfaulen Trauben

Eiswein
· Mostgewicht mind. 25° KMW
· Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein

Ausbruch
· Mostgewicht mind. 27° KMW
· Wein ausschließlich aus edelfaulen und überreifen, auf natürliche Weise eingetrockenen Beeren

Trockenbeerenauslese
· Mostgewicht mind. 30° KMW
· Wein aus größtenteils edelfaulen, weitgehend eingeschrumpften Beeren


DIE GESCHMACKSANGABEN


trocken:

bis max. 4 g Restzucker pro Liter
bis max. 9 g Restzucker pro Liter,
wenn die Gesamtsäure nicht mehr
als 2 g pro Liter niedriger ist

halbtrocken: bis 12 g Restzucker pro Liter

lieblich: bis 45 g Restzucker pro Liter

süß: über 45 g Restzucker pro Liter