Die Erzeugung von Wein ist in Österreich
im Weingesetz geregelt. Die tragenden Säulen des Österreichischen
Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkung,
die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.
In Österreich gilt für Qualitäts- und Prädikatsweine
eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 kg Trauben. Die
staatliche Prüfnummer am Etikett dokumentiert das Kontroll- und
Qualitätssicherungsverfahren.
DIE GESCHMACKSANGABEN
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